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Reise- und Vertragsbedingungen
1. Wie kommt ein Reisevertrag zwischen Ihnen und AFRICAN BIKERS zustande?
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch elektronische Datenübermittlung vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch AFRICAN BIKERS zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird AFRICAN BIKERS dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Die Reisebedingungen von AFRICAN BIKERS sind Bestandteil dieses Vertrages.
2. Wann müssen Sie was bezahlen?
Der komplette Reisepreis ist 30 Tage vor Antritt der Reise zu bezahlen. Bei Buchungen mehr als 30 Tage vor Reiseantritt wird die laut Preisliste erforderliche Anzahlung, für die von Ihnen gebuchte Reise, sofort fällig. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfristen kann AFRICAN BIKERS, wenn erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung verstrichen ist, Ihre Buchung unter Verrechnung der vollen Rücktrittskosten gemäß Punkt 5 annullieren.
3. Preis- und Programmänderungen
AFRICAN BIKERS behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmten Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt; dies gilt nicht, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin nicht mehr als vier Monate liegen. AFRICAN BIKERS muss Ihnen Preiserhöhungen spätestens 21 Tage vor Reisebeginn mitteilen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AFRICAN BIKERS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
AFRICAN BIKERS behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden oder die von AFRICAN BIKERS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AFRICAN BIKERS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Ersatzpersonen:
Bis 14 Tage vor Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise gegen eine Umbuchungsgebühr von EUR 100 p. P. durch eine dritte Person ersetzen lassen. Die Ersatzperson muss den Anforderungen gemäß Reiseprogramm entsprechen und ihrer Teilnahme dürfen keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Sie bleiben neben der Ersatzperson für die Bezahlung des vollen Reisepreises AFRICAN BIKERS gegenüber persönlich haftbar.
5. Falls Sie von der Reise zurücktreten müssen:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. AFRICAN BIKERS kann in diesem Fall Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen und den Ersatzanspruch (Rücktrittspauschale) unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung in folgendem Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: – bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % vom Reisepreis pro Person – 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 30 % vom Reisepreis pro Person – 14 Tage bis 7 Tage vor Reiseantritt 60 % vom
Reisepreis pro Person – ab 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises pro Person.
Dem Reisenden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
6. Falls wir mal absagen müssen:
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt wie z. B. politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann AFRICAN BIKERS den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann AFRICAN BIKERS für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. AFRICAN BIKERS kann bis zu 28 Tagen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7. Wenn Sie während der Reise unzufrieden sind:
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. AFRICAN BIKERS kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. AFRICAN BIKERS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichem Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet AFRICAN BIKERS innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden in diesem Fall AFRICAN BIKERS den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den AFRICAN BIKERS nicht zu vertreten hat.
8. Haftung und Schadensersatzpflicht:
Die Haftung von AFRICAN BIKERS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit AFRICAN BIKERS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen AFRICAN BIKERS gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet AFRICAN BIKERS bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt der 3-fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. AFRICAN BIKERS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen AFRICAN BIKERS ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber AFRICAN BIKERS geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
10. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (Pass-, Visa-, Impf- und Gesundheitsbestimmungen) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
11. Kranken- und Unfallversicherung
Durch AFRICAN BIKERS sind Sie weder gegen Unfall noch gegen Krankheit versichert. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherung bezüglich Leistungen im Ausland und schließen Sie gegebenenfalls eine Zusatzversicherung ab.
12. Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Bei Klagen gegen AFRICAN BIKERS ist Gerichtsstand das Amtsgericht in 8001 Kapstadt.






